Klageerwiderung: Fristablauf aufgrund Fortsetzungserkrankung (Heilkur)

 

 

Arbeitsgericht

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In dem Rechtsstreit

.../...

Az.: ...

vertreten wir die Beklagte. Für diese werden wir in der mündlichen Verhandlung beantragen,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

Die Klage ist unbegründet.

A. Zum Sachverhalt

l.   Der Kläger war in der Zeit vom . bis . wegen eines Bronchialleidens arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund dieses Leidens wurde dem Kläger eine Heilkur in der Zeit vom . bis . bewilligt. Für diese Zeiten wurde dem Kläger das Entgelt fortgezahlt. Das dürfte unstreitig sein.

II.  In der Zeit vom ... bis ... erkrankte der Kläger sodann erneut.

Beweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, in Kopie anbei als

Anlagenkonvolut B1

     Auch diese Erkrankung beruhtauf dem Bronchialleiden des Klägers; dieses Bronchialleiden ist mithin das gleiche Grundleiden für alle Erkrankungen.

Beweis: Zeugnis des behandelnden Aztes Dr. med. ... (Adresse)

B. Rechtliche Würdigung

Ein Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung für den geltend gemachten Zeitraum ist nicht gegeben; der Entgeltfortzahlungsanspruch des Klägers ist verbraucht.

Da der Kläger bereits für insgesamt sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hat und es sich bei den Erkrankungen um eine Fortsetzungserkrankung i.S.d. § 5 Abs. EFZG handelt, ist der Anspruch verbraucht.

... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt