Kann ein Wiedereinstellungsanspruch geltend gemacht werden? |
Ja |
Nein |
Wurde das frühere Arbeitsverhältnis gekündigt? Betriebsbedingt, krankheitsbedingt, wegen eines dringenden Verdachtes? Wenn ja, durch Schreiben vom ... . |
||
Ist dieser Kündigungsgrund nachträglich weggefallen? infolge ... bestehen wieder Beschäftigungsmöglichkeiten, infolge Gesundung ist die Ausführung der bisherigen Arbeit wieder möglich, der Verdacht ist entkräftet. |
||
Liegen fort- oder wiederbestehende Beschäftigungsmöglich-keiten vor? Nach betriebsbedingter Kündigung stets gegeben, nach krankheitsbedingter oder Verdachtskündigung zu prüfen. |
||
Können der nachträgliche Wegfall des Kündigungsgrundes und die fort/wiederbestehende Beschäftigungsmöglichkeiten bewiesen werden? |
||
War das frühere Arbeitsverhältnis bestandsgeschützt? |
||
Hat der Arbeitgeber Kenntnis vom nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes (ggf. Arbeitgeber informieren und unter Mitteilung der Gründe Wiedereinstellung verlangen |
||
Ist der Wiedereinstellungsanspruch verwirkt? Zeitmoment, Umstandsmoment (z. B. die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit nach Kenntnis der den Wiedereinstellungsanspruch begründenden Tatsachen) |
||
Soll der Anspruch klageweise geltend gemacht werden? Durch einen Hilfsantrag im laufenden Kündigungsschutzprozess oder durch eine isolierte Wiedereinstellungsklage? |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|