Abfindungsregelung nach Faktoren

Abfindungsregelung nach Faktoren (1)

1. Abfindung

Die Abfindung bemisst sich anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit, des Le­bensalters, etwaiger Unterhaltspflichten und einer etwaigen Schwerbehinderung. Stichtag für die Ermittlung der Höhe der Abfindung ist der Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

2.  Berechnung der Abfindungshöhe

Die Höhe der Abfindung der einzelnen Mitarbeitenden wird nach der folgenden Formel berechnet:

Abfindung =

0,5 Brutto- monats- gehälter

×

Betriebs- zugehörigkeits- faktor

×

Alters- faktor

+

Zuschlag für Unterhalts- pflichten

+

Zuschlag für Schwer- behinderung

 

a)   Bruttomonatsgehalt (2)

      Als Bruttomonatsgehalt gilt der Monatsverdienst i.S.d. § 10 Abs. 3 KSchG.

b)  Betriebszugehörigkeit

      Der Faktor für die Betriebszugehörigkeit beträgt

            1 pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

      Dabei ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

c)   Lebensalter

      Der Faktor für das Lebensalter beträgt

            bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres:       1

            bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres:    1,1

            bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres:    1,2