Abfindungsregelung nach Faktoren (1)
1. Abfindung
Die Abfindung bemisst sich anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit, des Lebensalters, etwaiger Unterhaltspflichten und einer etwaigen Schwerbehinderung. Stichtag für die Ermittlung der Höhe der Abfindung ist der Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
2. Berechnung der Abfindungshöhe
Die Höhe der Abfindung der einzelnen Mitarbeitenden wird nach der folgenden Formel berechnet:
Abfindung = |
0,5 Brutto- monats- gehälter |
× |
Betriebs- zugehörigkeits- faktor |
× |
Alters- faktor |
+ |
Zuschlag für Unterhalts- pflichten |
+ |
Zuschlag für Schwer- behinderung |
a) Bruttomonatsgehalt (2)
Als Bruttomonatsgehalt gilt der Monatsverdienst i.S.d. § 10 Abs. 3 KSchG.
b) Betriebszugehörigkeit
Der Faktor für die Betriebszugehörigkeit beträgt
1 pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Dabei ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
c) Lebensalter
Der Faktor für das Lebensalter beträgt
bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres: 1
bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres: 1,1
bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres: 1,2
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