Freistellungsvereinbarung
Anmerkung: Bei
unwiderruflicher Freistellung muss nach dem Beschluss der Spitzenverbände der
Sozialversicherungsträger vom 05./06.07.2005 mit der Beendigung des
sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses gerechnet werden,
wodurch (u.U. erhebliche) insbesondere kranken- und
rentenversicherungsrechtliche Nachteile entstehen können (vgl. Bauer/Krieger,
DB 2005,
Die Gesellschaft hat das Arbeitsverhältnis mit Herrn/Frau ... mit Schreiben vom ... zum ... gekündigt. Ausschließlich auf Initiative und Veranlassung der Gesellschaft wird Herr/Frau ... widerruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. In der Zeit vom ... bis ... wird Herr/Frau ... Erholungsurlaub nehmen. In dieser Zeit erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Sollte Herr/Frau ...
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