Klageerwiderung auf Kündigungsschutzklage bei Betriebsräten

An das Arbeitsgericht ...

 

Rubrum

 

wegen Kündigung

zeige ich an, dass ich die Beklagte bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen vertrete. Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Namens und in Vollmacht der Beklagten werde ich beantragen,

                      die Klage abzuweisen.

Begründung:

Die Kündigung ist wirksam, da die Betriebsabteilung, in der die Klägerin beschäftigt wird, zum 01.01.2006 geschlossen worden ist.

Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb oder einer anderen Betriebsabteilung besteht nicht. Aus diesem Grund ist eine ordentliche Kündigung des Klägers nach § 15 Abs. 5 KSchG zulässig.

Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört.

Beweis:        Vorlage der Betriebsratsanhörung, Anlage B 1

Die Klage ist daher abzuweisen.