Klageerwiderung auf Kündigungsschutzklage schwerbehinderter Menschen

An das Arbeitsgericht ...

 

Rubrum

 

wegen ordentlicher Kündigung

zeige ich an, dass ich die Beklagte bei der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen vertrete. Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Namens und in Vollmacht der Beklagten werde ich beantragen,

                      die Klage abzuweisen.

Begründung:

1. Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt.

Die Beklagte betreibt ein Hotel mit 30 Betten mit einem angeschlossenen gutbürgerlichen Restaurant. Bei ihr sind 35 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Klägerin ist seit dem 15.01.2000 bei der Beklagten als Zimmermädchen tätig.

Beweis:        Vorlage des Arbeitsvertrages, Anlage B 1

Mit Beschluss vom ... hat die Geschäftsleitung der Beklagten beschlossen, die Zimmerreinigung zukünftig nicht mehr selbst vorzunehmen, sondern mit Wirkung zum ... an die externe Firma Blitzblank zu vergeben.

Beweis:        Vorlage des Beschlusses vom ..., Anlage B 2

Damit fällt der Arbeitsplatz der Klägerin ersatzlos weg. Außer der Klägerin sind alle drei weiteren Zimmermädchen ebenfalls entlassen worden. Der Arbeitsvertrag der Klägerin enthält keine Versetzungsklausel, so dass eine Sozialauswahl nicht durchzuführen war. Ein anderer freier Arbeitsplatz ist bei der Beklagten nicht vorhanden. Ein Betriebsrat besteht nicht.