Klageerwiderung auf Zahlungsklage wegen Karenzentschädigung

An das Arbeitsgericht ...

 

In Sachen

... ./. ...

zeigen wir an, dass wir die Interessen der Beklagten vertreten. Wir bitten höflich, sämtliche weitere Zustellungen ausschließlich an uns vorzunehmen.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,

die Klage abzuweisen.

Im Übrigen erwidern wir in Erfüllung des gerichtlichen Beschlusses vom ... auf die Klage vom ... wie folgt:

Der Kläger war bei der Beklagten vom ... bis zum ... als ... beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund der ordentlichen Kündigung des ... zum ....

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung der von ihm geltend gemachten Karenzentschädigung, denn die Ansprüche sind bereits verjährt. Gemäß §§ 195, 199 BGB begann die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres .... Verjährung ist demnach mit Ablauf des ... eingetreten.

Auch unter anderen Gesichtspunkten entfällt ein Anspruch des Klägers.

Zum einen hat der Kläger bei der Berechnung der Karenzentschädigung zu Unrecht die von der Beklagten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gem. § ... des zwischen den Parteien unter dem ... geschlossenen Aufhebungsvertrags gezahlte Abfindung berücksichtigt. Diese ist jedoch nicht Teil der zu berücksichtigenden vertragsmäßigen Leistungen i.S.v. § 74  Abs. 2  HGB und hat daher bei der Berechnung außen vor zu bleiben.

Beweis:        Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien vom ...,