An das Arbeitsgericht ...
Rubrum
wird zur Klageerwiderung wie folgt Stellung genommen:
Der Beklagte kann den Verdacht nicht mit den Tatsachen ... begründen. Diese Tatsachen hat er dem Betriebsrat im Rahmen der Betriebsratsanhörung nicht mitgeteilt.
Unzutreffend ist es, wenn die Beklagte vorträgt, nur der Kläger habe einen Schlüssel zu dem Lagerraum gehabt. Vielmehr befindet sich ein Duplikat im Schlüsselschrank in Abteilung ....
Beweis: ...
Dem Kläger ist nach Ausspruch der Kündigung bekannt geworden, dass am 23.12. der Schlüsseldienst ... das Schloss an diesem Stahlschrank ausgetauscht hat, da der Schließmechanismus defekt war.
Beweis: ...
Danach hatten auch andere Arbeitnehmer, insbesondere ... bis zur Reparatur des Schlosses Zugang zu dem Schlüssel.
Beweis: ...
Auffällig ist, dass der Arbeitnehmer ...
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