Übersicht arbeitsrechtliche Besonderheiten im Fall der Insolvenz |
A. |
Individualrecht |
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1. |
keine Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten |
Kündigungserleichterung nach §§ 125-127 InsO auch bei Planung der Betriebsänderung durch den Erwerber |
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2. |
Kündigungsfrist |
maximale Kündigungsfrist von drei Monaten, auch wenn längere Fristen oder ein Kündigungsausschluss vereinbart sind |
Beachte: Besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz
(z.B. § |
3. |
Kündigung/Sozialauswahl |
Bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste ist Sozialauswahl auch zur Schaffung, nicht nur Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur möglich (§ 125 Abs. 1 Ziff. 2 InsO). |
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4. |
Kündigung/Verfahren |
einheitliches Beschlussverfahren auf Antrag des Arbeitgebers
zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen im Zusammenhang
mit einer Betriebsänderung möglich (§ |
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B. |
Betriebsverfassungsrecht |
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1. |
Betriebsvereinbarung vor Insolvenzeröffnung |
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