Arbeitsblatt: Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten  

 

1.

Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers ist beim Integrationsamt zu stellen:

§§ 91 Abs. 1, 85 SGB IX.

 

2.

Antragsfrist: innerhalb einer Frist von zwei Wochen: § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX

Diese Frist beginnt, wenn der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält: § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.

 

3.

Formalien des Antrags:

1.  Arbeitgeber hat Antrag zu stellen, eventuell die mit derartigen Entscheidungen betraute Person, z.B. der Personalleiter.

2.  Das für den Sitz des Betriebs zuständige Integrationsamt muss angerufen werden. Ist dies unbekannt, so kann es über das Internet erfragt werden, hier finden sich auch die i.d.R. für den Antrag vorgeschriebenen Formulare.

 

4.

Inhalt des Antrags

·   Name des zu kündigenden Schwerbehinderten

·   Beantragung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung, hilfsweise zu einer ordentlichen Kündigung

·   Angaben zu den Kündigungsgründen

·   Angaben zur Einhaltung der zweiwöchigen Antragsfrist

 

5.