Legende: V = vom Arbeitgeber einzuleitendes Verfahren, H = Handlungsmöglichkeit des Betriebsrats
wegen personeller Veränderungen bei einer Betriebsgröße von 21 bis 59 Arbeitnehmern für mehr als 5 Arbeitnehmer bei einer Betriebsgröße von 60 bis 599 Arbeitnehmern für 10 % oder 25 Arbeitnehmer bei einer Betriebsgröße von 600 Arbeitnehmern für 30 Arbeitnehmer: |
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Beschäftigte Beteiligungstatbestand |
Arbeitnehmer |
Auszubildende |
Heimarbeiter |
Mitarbeitende Familienangehörige mit Arbeitsvertrag |
Leitende Angestellte |
1. Erkennbarkeit von Entlassungen/ Umsetzungen innerhalb zwölf Monaten |
V Unterrichtung über Inhalt der beabsichtigten Mitteilung an den Präsidenten der Landesarbeitsagentur H Stellungnahme (insbesondere zur Frage arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen) |
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2. Vorplanung einer Betriebsänderung |
V Unterrichtung und Beratung über den geplanten Personalabbau H Interessenausgleich, Scheitern der Verhandlungen V Anrufung des Präsidenten der Landesarbeitsagentur und/oder der Einigungsstelle |
nicht betroffen: kein Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG |
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3. Spätestens zwei Wochen vor einer Massenentlassungsanzeige |
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