Klageerwiderung auf eine Zahlungsklage auf eine Sonderleistung während der Elternzeit

 

 

An das Arbeitsgericht

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(Rubrum)

Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Namens und im Auftrag unserer Mandantin werden wir in der mündlichen Verhandlung beantragen,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

Das Schreiben basiert auf einem Sachverhalt, bei dem auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge des öffentlichen Diensts, hier der Zuwendungs-TV, Anwendung finden.

Die Klägerin trägt hinsichtlich Dauer und Inhalt des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrags vor. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass gem. § . des Arbeitsvertrags vom . der BAT und die dazu ergangenen ergänzenden und besonderen Tarifverträge Anwendung finden. Hierzu zählt auch der Zuwendungs-TV vom ..

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a) bb) und cc) Zuwendungs-TV besteht Anspruch auf eine zeitanteilige Zuwendung nur für diejenigen Kalendermonate,

-   für die Sie wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG Bezüge nicht erhalten haben,

-   für die Ihnen Bezüge wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes nicht zugestanden haben, wenn am Tage vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Bezüge oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.