Checkliste Jugendarbeitsschutz |
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ja |
nein |
1. |
Beschäftigt der Arbeitgeber ein Kind oder einen Jugendlichen i.S.d. § 2 JArbSchG ? |
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2. |
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3. |
Handelt es sich um einen Fall der zulässigen Kinderarbeit i.S.d. § 5 JArbSchG i.V.m. KindArbSchV ? |
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4. |
Falls nein: Ist die Kinderarbeit behördlich zugelassen (§ 6 JArbSchG)? |
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5. |
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6. |
Wie liegt der Berufsschulunterricht - stellt der Arbeitgeber den Jugendlichen i.S.d. § 9 JArbSchG frei? |
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7. |
Werden die Ruhepausen des § 11 JArbSchG, die Nachtruhe des § 14 JArbSchG sowie die Wochenend- und Feiertagsruhe nach §§ 16, 17, 18 JArbSchG eingehalten? |
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8. |
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9. |
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10. |
Falls nein: Wurde von der Tariföffnungsklausel des § 21a JArbSchG Gebrauch gemacht? |
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11. |
Werden die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen der §§ 22 ff. JArbSchG eingehalten? |
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a) Handelt es sich um gefährliche Arbeiten i.S.d. § 22 JArbSchG ? |
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b) Handelt es sich um Akkordarbeit oder tempoabhängige Arbeiten i.S.d. § 23 JArbSchG ? |
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c) Wird der Jugendliche durch eine Person i.S.d. § 25 JArbSchG beschäftigt? |
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d) Falls ja: Liegt eine behördliche Ausnahme i.S.d. § 27 JArbSchG vor? |
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12. |
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