Zwischen
der Firma ...
- nachfolgend Arbeitgeberin genannt -
und
dem Betriebsrat des Betriebs ... der Arbeitgeberin
- nachfolgend Betriebsrat genannt -
wird gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nachfolgende Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz geschlossen:
1. Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt persönlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende (nachfolgend Mitarbeiter/-in genannt) der Arbeitgeberin im Betrieb in .... Sie gilt räumlich für sämtliche Betriebsräume nebst allen betrieblichen Außenflächen (Betrieb).
2. Ziel der Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung dient der Regelung des Rauchens im Betrieb und bezweckt den gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiter vor den Gefahren des Passivrauchens.
3. Rauchverbot
Das Rauchen ist in allen Betriebsräumen und auf dem Außengelände der Arbeitgeberin des Betriebs verboten, sofern nach §§ 4-6 nichts Abweichendes geregelt ist. Auf das Rauchverbot soll in den Zugangsbereichen auf das Betriebsgelände hingewiesen werden.
4. Rauchen während der Pausenzeiten
Außerhalb der Arbeitszeit ist es den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen gestattet, in den in der Anlage zu dieser Betriebsvereinbarung gekennzeichneten Raucherkabinen und Freiflächen zu rauchen.
5. Rauchen während der Arbeits- und Schichtzeit
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