§ 1 Gesellschafter, Zweck
Die Unternehmen
a) ...
b) ...
c) ...
bilden eine Arbeitsgemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Zweck ist die gemeinsame Ausführung des mit der Firma X am ... geschlossenen Vertrags.
§ 2 Beteiligung und Haftung
§ 3 Gesellschafterversammlung
§ 4 Geschäftsführung
§ 5 Finanzierung
§ 6 Arbeitskräfte
Die für die Ausführung des Vertrags benötigten Arbeitskräfte sind von den Gesellschaftern auf der Grundlage ihres Beteiligungsverhältnisses abzustellen. Die Arbeitskräfte unterstehen für die Dauer der Abstellung den Weisungen der Arbeitsgemeinschaft und treten für diese Zeit in deren Dienste.
Die Aufwendungen für das Arbeitsentgelt der abgestellten Arbeitskräfte werden den abstellenden Gesellschaftern für die Dauer der Tätigkeit für die Arbeitsgemeinschaft nachträglich vergütet.
§ 7 Sonstige Vereinbarungen
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