Antrag auf Kostenerstattung im Vorverfahren, § 63 SGB X

 

 

An .(Sozialleistungsträger)

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Dortiges Geschäftszeichen: ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf den bisherigen Schriftwechsel und die erfolgte Abhilfeentscheidung vom ...

beantrage

ich hiermit den Erlass einer Kostengrundentscheidung nach § 63 SGB X. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen im Widerspruchsverfahren sind zu erstatten.

Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten war im vorliegenden Fall notwendig. Nach der maßgeblichen Rechtsprechung ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich, wenn das Widerspruchsverfahren rechtlich oder tatsächlich nicht einfach ist oder auch bei einfachen Fällen, wenn der Widerspruchsführer ohne den Bevollmächtigten hilflos wäre.  

Das ist im vorliegenden Fall zu bejahen, da die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von dem Mandanten selbst nicht im vollen Umfang erfasst und bewertet werden konnten. Im Übrigen ist die Notwendigkeit nach herrschender Auffassung i.d.R. zu bejahen, da der Bürger nur in Ausnahmefällen in der Lage sein wird, seine Rechte gegenüber der Verwaltung selbst zu wahren.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)