Antrag Soldat Beiladung Gemeindeunfallversicherungsverband

 

 

An das Landessozialgericht

Niedersachsen-Bremen

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PLZ Ort

 

 

 

In dem Rechtsstreit

des Soldaten .

- Kläger -

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt .

gegen

das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie,

- Beklagter -

wird beantragt,

die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen als zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zum Verfahren beizuladen.

Begründung:

Der Kläger begehrt nach wie vor in erster Linie Versorgungsleistungen wegen einer Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

Wie bereits in der Berufungsbegründung dargelegt, kann der erstinstanzlichen Entscheidung des Sozialgerichts Bremen nicht gefolgt werden. Da der Kläger die Gesundheitsstörungen, derentwegen er Versorgungsleistungen begehrt, bei einem Unfall erlitten hat, der gleichzeitig die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 SGB VII (Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder in Gefahr oder Not) erfüllt, kommt bei einer Ablehnung des gegen den Beklagten gerichteten Anspruchs die Unfallkasse - als zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - als leistungspflichtig in Betracht.