Vergütungsvereinbarung (Terminsgebühr)

Vergütungsvereinbarung

Zwischen

Firma ... (Name, Adresse)

(nachfolgend: Mandant)

und

Rechtsanwalt ... (Name, Adresse)

(nachfolgend: Rechtsanwalt)

wird nachstehende Vergütungsvereinbarung getroffen:

Der Rechtsanwalt vertritt gerichtlich den Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten.

Die Parteien vereinbaren für den Fall, dass der Rechtsanwalt mehr als

-   einen Termin vor Gericht wahrnehmen muss, dass die Terminsgebühr zweifach,

-   zwei Termine vor Gericht wahrnehmen muss, dass die Terminsgebühr dreifach,

-   drei Termine vor Gericht wahrnehmen muss, die Terminsgebühr vierfach

entsteht.

Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass eine Erstattung dieser Terminsgebühr vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung, Staatskasse im Rahmen der Prozesskostenhilfe) nicht zu erwarten ist. Der Mandant muss diese Beträge selbst leisten.

Mandant und Rechtsanwalt haben jeweils eine Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten.