Checkliste: Einstweiliger Rechtsschutz bei lebensbedrohlicher Erkrankung

Checkliste: Einstweiliger Rechtsschutz bei lebensbedrohlicher Erkrankung

 

Zuständiges Gericht der Hauptsache (§ 86b Abs. 1 Satz 1 SGG)

Vermerk: "Eilsache, dem entscheidenden Richter bitte sofort vorlegen"

Bezeichnung des Antragsgegners (Krankenkasse) mit vollständiger Adresse, Abteilung mit Aktenzeichen

Antragstellung der vorläufig konkreten Maßnahme und ärztlichen Behandlung

Sachverhaltsdauer mit Erkrankung:

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bisherige Bescheide

 

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ärztliche Attestierung der Krankheitsart

 

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ärztliche Attestierung des prognostizierten letalen Verlaufs

 

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ärztliche Attestierung der erfolglosen Ausschöpfung der anerkannten Methoden und des voraussichtlichen Erfolgs

 

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Standpunkt sowie Bescheid der Krankenkasse

 

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Stellungnahme des MDK und Gegenäußerung des behandelnden Arztes

 

Anordnungsanspruch: Glaubhaftmachung mit Urkunden, ärztlichen Dokumenten sowie eidesstattlichen Versicherungen, dass insbesondere nach dem sogenannten Nikolaus-Beschluss des BVerfG  

kein anderes Mittel zur Verfügung steht

Keine Möglichkeit der Selbstbeschaffung (Mittellosigkeit)

Anordnungsgrund: Antrag bei Krankenkasse war erfolglos (wegen Rechtsschutzbedürfnis); Eilbedürftigkeit mit Glaubhaftmachung

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drohende Invalidität

 

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