LSG Bayern - Urteil vom 18.12.2017 (L 2 U 18/15)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu erstatten, im Übrigen sind [...]