LSG Thüringen - Beschluss vom 21.12.2018 (L 1 SF 644/18 B)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 28. August 2017 wird zurückgewiesen. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Die statthafte und zulässige Beschwerde (vgl. [...]