LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 14.11.2024 (L 3 AL 3206/24 B)
Die Beschwerde des Klägers wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen eine behauptete gerichtliche [...]