LSG Hessen - Beschluss vom 08.03.2024 (L 9 U 3/19)
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Bei der Gegenvorstellung handelt es sich um [...]