BSG - Beschluss vom 04.03.2025 (B 4 AS 20/25 AR)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Dezember 2024 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. [...]