6/6.4 Inhalt der gesetzlichen Urlaubsabgeltung

Autor: Schneider

Abgeltungsverbot

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lässt § 7 Abs. 4 BUrlG ausnahmsweise die Abgeltung des Freistellungsanspruchs zu. Im Übrigen gilt während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Abgeltungsverbot.207)

Resturlaub bei Kündigung

Beabsichtigt der Arbeitgeber, restliche Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers innerhalb der Kündigungsfrist zu erfüllen, so reicht es nicht aus, den Arbeitnehmer bloß für die Dauer der Kündigungsfrist oder Teilen davon von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Vielmehr hat die Freistellung ausdrücklich zum Zweck der Urlaubsgewährung zu erfolgen. Versäumt der Arbeitgeber dies, hat er bei beendetem Arbeitsverhältnis Urlaubsabgeltung zu leisten.208)

Tarifdispositivität

Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist im Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (§§ 1, 3 BUrlG, § 208 SGB IX) einer abweichenden ungünstigeren Tarifregelung entzogen.209) Die tarifliche Unabdingbarkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG erfasst über den Wortlaut der Bestimmung hinaus auch den Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG.210)