Autor: Weyand |
Des Weiteren ist Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist,39) ein Anspruch besteht danach nicht, wenn eine andere Ursache als die Krankheit die Arbeitsleistung verhindert. Die wichtigsten Fälle, in denen der Ursachenzusammenhang eine Rolle spielt, sind die folgenden:
Im Falle eines seuchenpolizeilichen Beschäftigungsverbots besteht im Regelfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.40) Treffen bei einer schwangeren Arbeitnehmerin eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung und ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG zusammen, ist fraglich, ob sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|