6/7.5 Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers

§ 5 EFZG bürdet dem Arbeitnehmer zwei separat nebeneinander stehende Pflichten auf: Er muss (1) seine Arbeitsunfähigkeit anzeigen und (2) unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis über seine Arbeitsunfähigkeit erbringen.