Zweistufiges Prüfungsschema
Die Prüfung, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt, ist in zwei getrennten Stufen vorzunehmen. Zunächst ist zu prüfen, ob der Kündigungssachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur Kündigung abzugeben. Ist dieses der Fall, ist in der zweiten Stufe zu prüfen, ob es dem Arbeitgeber bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.29)St. Rspr., z.B. BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ("Emmely"), Rdnr. 16; BAG, Urt. v. 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, NJW 2015, 1628, Rdnr. 25 ff.; BAG, Urt. v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, NJW 2015, 651, Rdnr. 19.