Abfindungsregelung in Anlehnung an Betriebszugehörigkeit und Lebensalter

1.  Abfindungsberechtigte Mitarbeiter erhalten eine Abfindung, die nach folgender Formel berechnet wird.

Jahre der Betriebszugehörigkeit × Gehalt × X

2.  Der Faktor X ist vom Lebensalter des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig und beträgt:

a)  bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres                                                                    0,50,

b)  ab dem 30. Lebensjahr bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres                             0,75,

c)  ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres                             1,00,

d)  ab Vollendung des 50. Lebensjahres                                                                          1,25.