2/1.5 Änderung der Rechtsprechung zum Weisungsrecht

Autor: Schrader

Besprechung zum Beschluss des BAG vom 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

§ 106 GewO§ 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

I. LeitsatzDer Zehnte Senat des BAG vertritt die Auffassung, dass Arbeitnehmer eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen müssen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt.