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Besprechung zum Urteil des BAG v. 30.11.2016 - 10 AZR 11/16
§ 106 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG
I. LeitsatzAllein die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum schließt eine Versetzung durch den Arbeitgeber nicht aus.