2/1.5 Versetzung auch nach Jahren noch möglich

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

§ 106 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG

I. LeitsatzAllein die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum schließt eine Versetzung durch den Arbeitgeber nicht aus.