Die Berufsbildung i.S.d. BBiG umfasst vier Bereiche, nämlich
die Berufsausbildungsvorbereitung (siehe Teil 8/9.1.6), |
Die Berufsbildung wird gem. § 2 BBiG durchgeführt in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (insbesondere des öffentlichen Dienstes), der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung) sowie in berufsbildenden Schulen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung.
Die faktisch und von der gesetzlichen Konzeption her im Mittelpunkt stehende Berufsausbildung hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln und ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen (§ 1 Abs. 3 BBiG). Prägend für das bundesdeutsche System der Berufsausbildung ist das sogenannte duale System. Die Berufsausbildung teilt sich auf in den schulischen Teil vor allem für die fachtheoretische Ausbildung und in den betrieblichen Teil zur Vermittlung der nötigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Berufserfahrungen.
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