Arbeitsvertragsklausel zum Diskriminierungsschutz

Formulierungsvorschlag zum Diskriminierungsschutz im Arbeitsvertrag

Unser Unternehmen verurteilt jede Form der Benachteiligung wegen vermeintlicher "Rasse" oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (im Folgenden: Diskriminierung). Wir werden alles tun, um derartige Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen.

Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin, der oder die eine Diskriminierung wegen der obengenannten Gründe beobachtet oder zur Ausführung aufgefordert wird, hat dies unverzüglich seinem/seiner oder ihrem/ihrer Vorgesetzten oder der Personalabteilung (oder der Beschwerdestelle) mitzuteilen. Diese sind verpflichtet, die Angelegenheit unverzüglich aufzuklären, abzustellen und Wiederholungen auszuschließen.

Untersagt ist jede Diskriminierung, Aufforderung zur Diskriminierung oder Mithilfe bei einer Diskriminierung. Fordert Vorgesetzte zur Diskriminierung auf oder dulden sie sie, verstoßen sie damit gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.

Fordern oder dulden Vorgesetzte eine Diskriminierung, ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin verpflichtet, die Ausführung zu verweigern und den Vorfall unverzüglich dem/der nächsthöheren Vorgesetzten oder der Personalabteilung (oder der Beschwerdestelle) zu melden.