Verpflichtung von Fremdfirma auf das Daten- und Fernmeldegeheimnis

Verpflichtung von Mitarbeitern von Fremdfirmen

auf das Datengeheimnis gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auf das Fernmeldegeheimnis gem. § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG)

 

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Name und Adresse des Fremdunternehmens

 

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Name und Adresse des Unternehmens

 

Hiermit bestätigen wir, dass wir unsere Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG verpflichtet haben. Unsere Mitarbeiter werden auch künftig bei Neueinstellungen entsprechend verpflichtet. Die Verpflichtung umfasst auch die Tätigkeit für Fremdfirmen. 

 

Ort, Datum

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Unterschrift Fremdunternehmen