Zuweisung der Geschäfte an die zehn Senate des BAG für das Jahr 2016

1.                Dem Ersten Senat sind zugewiesen:

1.1              Urteils- und Beschlussverfahren, soweit sie das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht betreffen und nicht andere Senate zuständig sind.

1.2              Urteils- und Beschlussverfahren sowie Rechtsbeschwerden nach § 78 ArbGG betreffend:

1.2.1           Vereinigungsfreiheit.

1.2.2           Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit.

1.2.3           Arbeitskampfrecht einschließlich des damit in Zusammenhang stehenden Schadensersatzes.

1.2.4           Unternehmensverfassungsrecht, soweit nicht andere Senate zuständig sind.

1.3              Verfahren über die Anfechtung einer Präsidiumswahl.

1.4              Verfahren über die Abberufung, die Amtsentbindung und die Amtsenthebung ehrenamtlicher Richter sowie die Ordnungsgeldfestsetzung nach § 43 Abs. 3 ArbGG.

1.5              Verfahren nach § 201 GVG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, soweit die Klage gegen den Bund gerichtet ist und ein Verfahren vor dem Fünften Senat betrifft.