| Autor: Kolmhuber |
Wann ist bei einer Beleidigung eine Wiederholungsgefahr gegeben?
Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
I. Leitsätze
Wiederholungsgefahr besteht nicht, wenn ein Arbeitnehmer einmalig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ehrverletzende Äußerungen abgegeben hat. Die Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, steht dem nicht entgegen.
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