Autor: Sadtler |
Die Höhe der Vergütung kann sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Darüber hinaus kann sie auch durch das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und durch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz bestimmt werden.
Die Vergütung kann zwar auch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Wegen des Tarifvorbehalts des § 77 Abs. 3 BetrVG, der eine Entgeltregelung ausschließt, soweit diese in den auf den Betrieb anzuwendenden Tarifvertrag aufgenommen oder üblicherweise tariflich vorgenommen wird,2) ist dies aber eher selten; auch eine gegenüber den tariflichen Bestimmungen günstigere Vergütungsregelung ist ausgeschlossen.3) Betriebsvereinbarungen sind deshalb i.d.R. nur für außer- und übertarifliche Entgeltleistungen (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) oder für Sonderleistungen des Arbeitgebers relevant.
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