Autor: Sitter |
Die Arbeitsverhinderung nach §
Das BAG hat hierzu zunächst die Verhinderungsdauer einerseits und die Gesamtdauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses andererseits ins Verhältnis gesetzt.38) Danach werden bei einer Beschäftigungszeit bis zu sechs Monaten drei Tage, von sechs bis zwölf Monaten eine Woche und ab einem Jahr zwei Wochen für verhältnismäßig unerheblich gehalten.39) Später hat das BAG dann entschieden, dass belastungsunabhängig regelmäßig nur wenige Tage der Abstinenz vom Arbeitsplatz von §
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