Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 11.03.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) streitig.
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