1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.08.2024 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis über die Zahlung einer weiteren Abfindung nach einer anlässlich der Stilllegung des Betriebs der Beklagten abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "BV B 2023-12" (Bl. 47 der arbeitsgerichtlichen Akte) sowie um die Zahlung einer höheren Abfindung gemäß der ebenfalls aus diesem Anlass geschlossenen Betriebsvereinbarung BV BN 2023-15 Sozialplan B 2023 (Bl. 29 der arbeitsgerichtlichen Akte, im Folgenden: "BV B 2023-15").
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