LAG Köln - Urteil vom 10.04.2025
6 SLa 505/24
Normen:
BetrVG § 75; AGG § 7; AGG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 29.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 589/24

Abfindungszahlung nach einer anlässlich der Stilllegung eines Betriebs abgeschlossenen Betriebsvereinbarung; Auslegung eines Sozialplans nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung

LAG Köln, Urteil vom 10.04.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 505/24

DRsp Nr. 2025/8767

Abfindungszahlung nach einer anlässlich der Stilllegung eines Betriebs abgeschlossenen Betriebsvereinbarung; Auslegung eines Sozialplans nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung

Zur Beschränkung einer Sozialplanleistung für einen älteren Beschäftigten wegen dessen Rentennähe

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.08.2024 - 1 Ca 589/24 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 75; AGG § 7; AGG § 10;

Tatbestand

Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis über die Zahlung einer weiteren Abfindung nach einer anlässlich der Stilllegung des Betriebs der Beklagten abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "BV B 2023-12" (Bl. 47 der arbeitsgerichtlichen Akte) sowie um die Zahlung einer höheren Abfindung gemäß der ebenfalls aus diesem Anlass geschlossenen Betriebsvereinbarung BV BN 2023-15 Sozialplan B 2023 (Bl. 29 der arbeitsgerichtlichen Akte, im Folgenden: "BV B 2023-15").

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