KSVG § 1 Nr. 1, § 2 S. 1, § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 25 Abs. 1 S. 1; SGG § 202 ; ZPO § 556 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1998 Beil. 16, 15
DRsp VII(700)70a
MDR 1998, 545
NZA 1998, 671
SozR-3 5425 § 25 Nr. 10
ZUM-RD 1998, 193
Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen
BSG, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen 3 RK 13/96
DRsp Nr. 1998/4714
Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen
1. Der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen nicht Entgelte an Personen, die nur einmalig an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen mitwirken. Das gilt auch für Künstler, die sich als Prominente außerhalb ihres Berufs zu Alltagsthemen äußern. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
KSVG § 1 Nr. 1, § 2 S. 1, § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 25 Abs. 1 S. 1; SGG § 202 ; ZPO § 556 Abs. 1 ;
Gründe:
I.
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