LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.08.2024
7 Sa 193/23
Normen:
BUrlG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 26.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 2154/2225

Abgeltung des noch bestehenden Urlaubsanspruchs im Rahmen einer Freistellung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 193/23

DRsp Nr. 2024/14555

Abgeltung des noch bestehenden Urlaubsanspruchs im Rahmen einer Freistellung

Die Anrechnung von Urlaub kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt. Eine entsprechende Erklärung, die Freistellung erfolge unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche, bewirkt grundsätzlich, dass für die Dauer der Freistellung die urlaubsrechtlichen Folgen eintreten, wie zB. die Unwiderruflichkeit der Arbeitsbefreiung. Für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs muss der Arbeitgeber also nicht ausdrücklich die Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Arbeitspflicht hervorheben. Nur wenn eine Auslegung der Freistellungserklärung ergibt, dass der Arbeitgeber sich den Widerruf der Urlaubsgewährung vorbehalten hat, ist eine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs notwendige Befreiungserklärung nicht gegeben.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.07.2023, Az.: 12 Ca 2154/22, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über Urlaubsabgeltung.