Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 26. Mai 2021 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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