Die Parteien schließen sodann auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts den folgenden
VERGLEICH:
1. Der Klägerin wird gestattet, ihre Hündin "XXX" bis zum 31.05.2025 zur Arbeit in der Spielhalle U.-straße in X. mitzubringen.
2. Nach diesem Zeitpunkt wird das Mitbringen des Hundes nicht mehr geduldet, es sei denn, dass die Geschäftsleitung insoweit ausdrücklich der Klägerin das Mitbringen erlaubt.
3. Damit sind der vorliegende Rechtsstreit sowie der Rechtsstreit beim Arbeitsgericht Düsseldorf mit dem Aktenzeichen
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