ArbG Hannover, vom 18.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 7/23
Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Mitarbeiters als außertariflicher Angestellter
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 24.10.2024 - Aktenzeichen 6 TaBV 37/24
DRsp Nr. 2024/15203
Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Mitarbeiters als außertariflicher Angestellter
1. Die Eingruppierung eines Arbeitnehmers als sogn. AT-Beschäftigter bedarf der Zustimmung des Betriebsrates nach § 99 Abs.1 BertVG. Im Verweigerungsfall kann der Arbeitgeber ein gerichtliches Ersetzungsverfahren nach § 99 Abs.4 BetrVG einleiten.2. § 1 Ziff.3 c) VergRTV (neu) der Tarifgemeinschaft Technischer Überwachungsvereine e.V. ist dahingehend auszulegen, dass zur Prüfung des einzuhaltenden Abstandgebotes das - beabsichtigte - AT-Gehalt und die zutreffende Stufe der höchsten Tarifgruppe H in Anpassung an eine vom Tarifvertrag abweichende individuell vereinbarte Arbeitszeit mit dem einzugruppierenden Arbeitnehmer gegenüberzustellen sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.