LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 04.04.2025
26 Ta (Kost) 6075/24
Normen:
ZPO § 569;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 2949/20

Abweisung der Beschwerde gegen Kostenfestsetzung wegen Nichteinhaltung der Beschwerdefrist

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2025 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6075/24

DRsp Nr. 2025/12987

Abweisung der Beschwerde gegen Kostenfestsetzung wegen Nichteinhaltung der Beschwerdefrist

Haben sich obsiegende Streitgenosssen im Prozess durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten lassen, erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal, kann aber jeden Auftraggeber auf die Gebühren und Auslagen in Anspruch nehmen, die dieser schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre.

Tenor

1. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Oktober 2024 - 55 Ca 2949/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 569;

Gründe

I.