1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27. Juli 2023, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Wortlaut eines Arbeitszeugnisses zu ändern, den die Parteien in einem gerichtlich protokollierten Vergleich vereinbart haben.
1. 2.
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