1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.08.2024 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses, das spätestens aufgrund einer Eigenkündigung der Klägerin am 31.03.2024 sein Ende gefunden hat. Daneben begehrt die Beklagte von der Klägerin im Wege einer Widerklage Auskunft und Zahlung aus einer Mandantenschutzklausel, die sich in der von den Parteien unterzeichneten Arbeitsvertragsurkunde findet und deren Wirksamkeit zwischen den Parteien streitig ist.
Die Klägerin war seit dem 15.03.2023 als Rechtsanwältin bei der Beklagten angestellt und erhielt für ihre Tätigkeit zuletzt 6.250,00 Euro brutto pro Monat. In der besagten Arbeitsvertragsurkunde (Bl. 9 ff. d.A.) heißt es auszugsweise (Unterstreichungen nur hier):
"Präambel
1. 2. 3. 4. 1. 2. a. b. c.|
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