1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 40 Ca 12133/11) vom 08.05.2012 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten an den Kläger eine sogenannte "Retention Payment" zu bezahlen.
Der Kläger war bei der E. AG (nachfolgend: Schuldnerin) zuletzt als Data Center Manager am Standort B-Stadt mit einer Grundvergütung von Euro 6800.- brutto monatlich zuzüglich eines jährlichen Bonus in Höhe von 11.500.- Euro (abhängig von der Zielerreichung) beschäftigt.
Der E.-Konzern und die Schuldnerin gerieten im Verlaufe der Jahre 2007 und 2008 in finanzielle Schwierigkeiten, nachdem der Umsatz um einen Milliardenbetrag zurückging.
Insbesondere im Geschäftsjahr 2008 verzeichnete die Schuldnerin einen Jahresfehlbetrag von etwa 3,671 Mrd. €.
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