Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 30. März 2023 wird zurückgewiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats sowie die isolierte Anfechtbarkeit einer solchen Wahl.
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